In der angefochtenen Pfändungsurkunde vom 13. November 2019 wird das Existenzminimum mit CHF 2‘300.00 beziffert; dieses beinhaltet den Grundbedarf für ein Ehepaar in Höhe von CHF 1‘700.00 sowie den Zuschlag für ein 15-jähriges Kind von CHF 600.00. Aus der Anmerkung zum Mietzins geht hervor, dass ein solcher von CHF 1‘690.00 für sechs Personen als zu hoch erachtet wird und der Schuldner aufgefordert worden ist, die Wohnung zu kündigen und in ein günstigeres Domizil zu ziehen (act. 7/5).