F. Am 2. Oktober 2019 erfolgte der Pfändungsvollzug in den Räumlichkeiten des Betreibungsamtes. Dabei wurde die Pfändung des den Anteil von Y____ am familiären Existenzminimum von CHF 2‘300.00 übersteigenden Betrages seines Nettoeinkommens pro Monat (inkl. allfälligem/r 13. Monatslohn, Gratifikation etc.) nach Wiederaufnahme der Arbeit verfügt. Die Pfändungsurkunde in der Betreibung Nr. 21904262 wurde am 13. November 2019 verschickt (act. 7/4).