Mit Verfügung vom 10. Oktober 2018 teilte das Obergericht den Verfahrensbeteiligten mit, dass es keinen zweiten Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung durchzuführen gedenke (act. 10). Mit Verfügung vom 21. November 2018 wurden die Parteien darüber informiert, dass über die Beschwerde anlässlich der Sitzung vom 8. Januar 2019 beraten werde. Gleichzeitig wurde den Beteiligten die Zusammensetzung des Gerichts bekannt gegeben (act. 12). Erwägungen 1. Formelles 1.1. Prozessvoraussetzungen