Ferner seien für die vom Betreibungsamt weitergeleiteten Zahlungen keine Abrechnungen ausgestellt worden. Weiter beanstandet sie, dass D___, Sachbearbeiter beim Betreibungsamt, anlässlich eines Telefonats vom 12. Juli 2018 unfreundlich gewesen sei. Auch hätte er ihre Fragen nicht beantworten können. Fälschlicherweise habe er sogar gesagt, dass Kindesunterhalt keine privilegierte Forderung sei. Zudem habe das Betreibungsamt mit der Weiterleitung der Zahlungen jeweils ungebührlich lange zugewartet. B. Prozessverlauf