Seite 14 2.5.6 Vorliegend hat das Betreibungsamt die Kompetenzqualität des Motorfahrzeuges anerkannt. Umstritten ist lediglich die Höhe der anzurechnenden Kosten. Auf den ersten Blick unklar ist, wieso das Betreibungsamt nur von 60 %, d.h. drei Fahrten pro Woche, ausgegangen ist, obwohl der Beschwerdeführer gemäss Arbeitsvertrag zu 100 % angestellt ist. Dabei stützte es sich allerdings auf die Angaben der Lebenspartnerin.