Gegenüber der Revisionsverfügung vom 8. Februar 2018 ergibt sich aufgrund der Anträge des Beschwerdeführers eine Differenz von CHF 500.00 (CHF 350.00 beim monatlichen Grundbetrag und CHF 150.00 beim Mietzins). Bei der Revisionsverfügung vom 1. Mai 2018 beträgt diese CHF 800.00 (CHF 350.00 beim monatlichen Grundbetrag und CHF 450.00 bei den Wohnkosten).