Die Kosten für den Parkplatz seien separat berücksichtigt worden. In der Revisionsverfügung vom 1. Mai 2018 rechnet das beschwerdebeklagte Amt dem Beschwerdeführer für das Wohnen einen Betrag von CHF 900.00 an (2/3 von CHF 1‘350.00; act. 13). 2.3.4 Gemäss Vertrag vom 28. September 2017 / 2. Oktober 2017 beträgt der Nettomietzins für die 4-Zimmer-Wohnung an der F___ in G___ CHF 1‘090.00, die à-Konto zu leistenden Nebenkosten belaufen sich auf CHF 260.00 pro Monat (act. 3/4).