Dieser entspreche gängiger Praxis und sei dem Schuldner im Rahmen früherer Pfändungsurkunden bekanntgegeben worden. Die Lebenspartnerin sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie sich - sobald sie ihre Wohnung vollständig aufgegeben habe - umzumelden und dies dem Betreibungsamt anzuzeigen habe. Alsdann werde vom Mietzins für einen 3-Personen-Haushalt ausgegangen, dieser jedoch um einen Anteil von 1/3 reduziert. Die Kosten für den Parkplatz seien separat berücksichtigt worden.