2.2.6 Nach eigenen Angaben betreut E___ seit dem 15. Juni 2017 die jüngere Tochter des Schuldners (act. 9). Sie hat den aktuellen Mietvertrag am 2. Oktober 2017 als Mieterin mitunterzeichnet (act. 3/4) und wohnte gemäss den - unbestritten gebliebenen - Angaben des Betreibungsamtes B___ seit Januar 2018 bereits bei A___ (act. 5, S. 2). Sie hat sich aber erst per 1. April 2018 in G___ angemeldet und hatte bis Ende März 2018 offiziell noch eine eigene Wohnung in H___ TG. Gemeinsame Kinder haben der Schuldner und seine Lebenspartnerin nicht.