d) Am 12. April 2018 forderte die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers auf, verschiedene Fragen zu beantworten bzw. Belege einzureichen (act. 8). e) Diesem Ansinnen kam RA AA___ mit Stellungnahme vom 23. April 2018 nach (act. 9 und 10/1-4). Die neuen Akten wurden umgehend dem Betreibungsamt B___ zur Kenntnis gebracht (act. 11). f) Am 1. Mai 2018 erliess das beschwerdebeklagte Betreibungsamt eine neue Revisionsverfügung (act. 12 und 13). g) Auch gegen die erneute Revision der Einkommenspfändung liess der Schuldner - bei unverändertem Rechtsbegehren - Beschwerde erheben (act. 15).