die Franchise hervorgeht sowie die Zahlungsquittung beigelegt werden. Andere Auslagen, wie zum Beispiel der Stromverbrauch für das Sauerstoffgerät, müssten ebenfalls belegt werden, zum Beispiel mit einer Stromrechnung und den Herstellerangaben zum verwendeten Gerät etc. 2. Materielles - Wohnkosten 2.1 Der Beschwerdeführer rügt, dass das Betreibungsamt B___ ihm bei der Revision der Einkommenspfändung nur noch einen Mietzins von CHF 1‘200.00 zugestanden habe (act. 1). Er sei lediglich darauf hingewiesen worden, dass der Mietzins von CHF 1‘750.00 zu hoch sei, eine Aufforderung zur Kündigung sei hingegen nicht erfolgt.