Seite 4 Zu überprüfen ist somit lediglich der beim Existenzminimum eingesetzte Mietzins. Was die Krankenkosten, den Strom für das Sauerstoffgerät, den Monatslohn, die Frist für das Einreichen von Belegen sowie die Abrechnung der bereits bezahlten Beträge angeht, kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.