Seite 3 entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt1. Bei der Aufforderung zur Einreichung durchgehender Bankauszüge seit dem 1. August 2017 bis heute vom 31. Januar 2018 handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinn.