Insbesondere führe eine zu viel erfolgte Lohnpfändung beim Schuldner, welche eine Verletzung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums bedeute, dazu, dass sich wiederum Rechnungen des täglichen Lebens aufstauten, was letztlich zu noch mehr Schulden führe. Der Schuldner habe eine Verletzung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums deshalb nicht einfach hinzunehmen, sondern habe vielmehr Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gepfändeten Lohns durch das Betreibungsamt.