_ buchen (= pfändbares Einkommen) sowie diesen von seiner Lohnquote an A1___ zurück erstatten, um sein Existenzminimum wieder auszugleichen. Den Revisionsverfügungen vom 25. und 26. Oktober 2018 liege die zweite Variante zugrunde. In den Auslagen für den Betreuungsaufwand werde kein freier Betrag gemäss Art. 164 ZGB gesehen, da im Konkubinat im Gegensatz zur Ehe keine gegenseitigen gesetzlichen Unterstützungspflichten bestünden. Aus diesem Grund seien auch zwei getrennte Existenzminima berechnet worden. Der Betreuungsaufwand