Seite 5 gewählte Franchise ausgeschöpft wurde. Es ist denkbar, dass der Versicherte von der Krankenkasse sowie vom Betreibungsamt eine Rückerstattung für die gleiche Rechnung erhält, weshalb die Einreichung einer Leistungsabrechnung vonnöten ist. 2.1.5 Es kann festgehalten werden, dass die Beschwerdegegnerin für die Rückerstattung von Kosten für Arztbesuche und Medikamente eine Rechnung, Quittung und Leistungsabrechnung verlangen darf.