2.1.4 Zur Notwendigkeit der Erreichung einer Leistungsabrechnung kann Folgendes gesagt werden: Die Leistungsabrechnung ist die offizielle Bestätigung der Krankenkasse, ob die von den Versicherten geltend gemachten Kosten durch die Krankenkasse gedeckt werden oder nicht. Ohne eine Leistungsabrechnung kann das Betreibungsamt nicht sicher sein, ob die Krankenkasse eine Rückvergütung noch aussprechen wird bzw. ob die 12 EMMEL, a.a.O., N. 13 zu Art. 14 SchKG; FRANCO LORANDI, Betreibungsrechtliche Beschwerde und Nichtigkeit: Kommentar zu den Artikeln 13 - 30 SchKG, 2000, N. 68 zu Art. 14 SchKG. 13 Act. 2.2.