2.8 Erweist sich die Betreibung Nr. 21797966 des Betreibungsamtes B___ gegenüber A___ somit nicht als nichtig, ist die Abweisungsverfügung zu Recht ergangen und die Beschwerde abzuweisen. 3. Kosten Das Beschwerdeverfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde ist kostenfrei (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG) und eine Parteientschädigung darf nicht zugesprochen werden (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG)9.