1.2 Das Lastenverzeichnis wurde A___ am 15. Dezember 2017 durch das Betreibungsamt C___ zugestellt (act. 2/1) und ist bei ihm gemäss eigenen Angaben am 18. Dezember 2017 eingegangen (act. 1). Soweit der Beschwerdeführer die Verfügungsbeschränkung (Vormerkung) über CHF 37‘000.00 beanstandet (act. 2/1), ist die 10-tägige Beschwerdefrist nach Art. 17 Abs. 2 SchKG mit der Eingabe vom 27. Dezember 2017 demnach eingehalten worden. Soweit er indessen den Vorgang der Gruppen-Nr. 21529445 von CHF 34‘686.50 rügt, welcher in der Pfändungsurkunde vom 19. Oktober 2015 aufgeführt wird (act. 2/3), ist die Beschwerdefrist längst abgelaufen.