a) Gegen die im Lastenverzeichnis erwähnte Vormerkung über CHF 37‘000.00 sowie den in der Pfändungsurkunde aufgeführten Forderungsbetrag über CHF 34‘686.50 erhob A___ am 27. Dezember 2017 beim Betreibungsamt C___ Beschwerde mit dem eingangs erwähnten Begehren (act. 1). Dieses leitete die Beschwerde am 28. Dezember 2017 an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weiter und äusserte sich auch zur Sache (act. 4). b) Auf eine Beschwerdeantwort verzichteten das beschwerdebeklagte Betreibungsamt und die Gemeinde B___ (act. 8 und 9). Die kantonale Steuerverwaltung liess sich ebenfalls nicht vernehmen.