In der Folge verlangten die Gemeinde B___ sowie die Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden die Verwertung der Liegenschaft (act. 5/3 und 5/5). b) Am 30. Oktober 2017 erging die Aufforderung an die Pfandgläubiger und alle übrigen Beteiligten, dem Betreibungsamt binnen der Eingabefrist ihre Ansprüche am bezeichneten Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden (act. 5/7). c) Am 15. Dezember 2017 erfolgte die Mitteilung des Lastenverzeichnisses (act. 2/1). Seite 2 B. Prozessgeschichte