7 AMONN/ W ALTHER, a.a.O., § 6 Rz. 3 f.; COMETTA/MÖCKLI, a.a.O., N. 1 und 10 ff. zu Art. 17 SchKG. Seite 4 Auf die Beschwerde kann somit eingetreten werden. 2. Materielles 2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend (act. 1), er friste seinen Lebensunterhalt unter dem Existenzminimum und es sei ihm finanziell weder möglich, eine Wohnung zu mieten noch ein Mietzinsdepot zu leisten oder eine Lagerkapazität zu finden und zu bezahlen. Er könne deshalb den vom Betreibungsamt verfügten Räumungstermin nicht einhalten.