Alle Personen, welche Aufenthalt in der Liegenschaft haben und alle weiteren Personen, welche sich in der Liegenschaft aufhalten, werden hiermit ausdrücklich angewiesen, diese bis zum Steigerungstag vom 23. Februar 2018 besenrein zu verlassen sowie ihre persönlichen Effekten (Kleider, Möbel etc.) wegzuräumen. Dabei haben alle Personen die Liegenschaft so zu verlassen, ohne irgendwelche Schäden in und/oder an der Liegenschaft zurückzulassen. Es dürfen von allen Personen keinerlei Bestandteile, Zugehör etc. aus der Liegenschaft entfernt werden.“ B. Prozessgeschichte