d) Das Betreibungsamt C___ liess der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 seine Akten zugehen, nahm zur Beschwerde aber nicht Stellung (act. 9). Die Beschwerdegegnerin liess sich ebenfalls nicht vernehmen. Seite 3 Auf die Ausführungen der Beschwerdeführerin kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Erwägungen 1. Formelles