c) Am 28. Juni 2016 gelangte die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Appenzell Ausserrhoden zum Schluss, dass das Einleitungsverfahren mangels ordnungsgemässer Zustellung des Rechtsöffnungsentscheides nicht korrekt durchgeführt worden ist; in der Folge wurde die Konkursandrohung des Betreibungsamtes C___ vom 9. Februar 2016 aufgehoben (act. 2). Am 15. September 2016 wurde der Seite 2 Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Meilen der A___ GmbH erneut zugestellt (act. 7/2).