1.3 Der guten Ordnung halber ist festzuhalten, dass es kein Betreibungsamt Teufen gibt. Vielmehr hat sich Teufen mit den anderen Gemeinden des Mittellandes sowie Stein zum Betreibungsamt Appenzeller Mittelland zusammengeschlossen (Art. 1 Abs. 2 und 3 EG SchKG, bGS 241.1).