Seite 3 offene Pfändungen“ richte und diese einzureichen. Für den Säumnisfall wurde ihm angedroht, dass auf den zweiten Teil seiner Beschwerde nicht eingetreten werde. c) Mit Eingabe vom 26. September 2016 reichte A___ in den Betreibungen Nrn. 20152500, 20160089 und 20160626 je die 3. Vorladung der Pfändungsankündigung ein (act. 5/1-3). d) Am 26. Oktober 2016 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs der Beschwerdegegnerin sowie dem beschwerdebeklagten Amt Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Beschwerdeantwort einzureichen (act. 6).