Die Verfügung muss das Verfahren vorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen. Weder der Wortlaut noch das formale Erscheinungsbild entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt3. Bei der Pfändungsurkunde des Betreibungsamtes C___ vom 3. Dezember 2015 handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinn. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Materielles