B. Prozessgeschichte a) Gegen die Grundstückpfändungsverfügung vom 12. November 2015 erhob A___ am 30. November 2015 Beschwerde mit den eingangs erwähnten Begehren (act. 1). b) Die Vernehmlassung des Betreibungsamtes C___ datiert vom 7. Dezember 2015 (act. 5). Die Beschwerdegegner liessen sich nicht vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Erwägungen 1. Formelles