2.3 Aus act. 6/1 ergibt sich, dass der Zahlungsbefehl der Beschwerdeführerin am 4. August 2015 auf dem Amt zugestellt wurde. Am 14. August 2015 wurde das Kästchen „Teilrechtsvorschlag“ angekreuzt und der bestrittene Betrag mit CHF 664.60 angegeben. Unter „Bemerkungen“ wurde Folgendes notiert: „OP = 906.00 diff. = 319.60 + Verzugsschaden 255.00 + diff. Kosten 90.00“. Das Briefcouvert, in welchem der Teilrechtsvorschlag beim Betreibungsamt C___ einging, trägt lediglich einen Eingangs-, jedoch keinen Postaufgabestempel (act. 6/1).