2.2 Das Betreibungsamt C___ führte aus (act. 5, S. 2), das unfrankierte Couvert mit dem Teilrechtsvorschlag sei dem Betreibungsamt vom Postboten der Gemeinde F___ am 17. August 2015 übergeben worden. Es habe sich kein Poststempel auf dem Couvert befunden, da dieses direkt bei der Gemeinde in den Briefkasten geworfen oder abgegeben worden sei. Der Zahlungsbefehl sei der Schuldnerin am 4. August 2015 persönlich übergeben worden; folglich sei die Rechtsvorschlagsfrist am Freitag, den 14. August 2015, abgelaufen.