Mit dem Gebührenbetrag von CHF 10.00 sind die „normalen“ Verrichtungen des ersuchten Amtes, also die Zustellung und sämtliche Registrationen im Zusammenhang mit dem Zustellauftrag, abgegolten. Ist jedoch aufgrund der Komplexität der Auftragserledigung ein Requisitionsbericht an das ersuchende Amt notwendig, so kann das ersuchte Amt zusätzlich eine Gebühr nach Art. 5 GebV SchKG (Schriftstück nach Seitenzahl) erheben. Weiter sind die entstandenen Auslagen (zum Beispiel Posttaxen) zu ersetzen10.