c) Am 29. Juni 2015 ersuchte die Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt B___ um Mitteilung, wie sich die Rechtshilfekosten des Betreibungsamtes F___ zusammensetzen (act. 7). d) Die Auskunft des beschwerdebeklagten Amtes ging am 2. Juli 2015 bei der Aufsichtsbehörde ein (act. 8) und wurde umgehend dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebracht (act. 9). Dieser äusserte sich nicht dazu (act. 10). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen.