6. Zustellung an den Beschwerdeführer über dessen Vertretung und die Vorinstanz, sowie nach Rechtskraft an die Gerichtskasse. Im Namen der 5. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Annika Mauerhofer versandt am: 24.03.15 Seite 20