2.4 Fazit Bei den umstrittenen Löhnen der Firma_1, Firma_2, Firma_4, Firma_6 und Firma_3 handelt es sich insgesamt um Löhne im Betrag von brutto Fr. 104‘400. Die Summe dieser umstrittenen Löhne ist deutlich höher als die Summe derjenigen Löhne, die der Beschwerdeführer unbestrittenermassen erhalten hat und die - seiner Meinung nach zu Recht - im Verfahren nach Art. 39b StG abgerechnet worden sind.