2.3.7 Es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass das ursprünglich vor allem als Hilfestellung für Privathaushalte mit Blick auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit gedachte vereinfachte Abrechnungsverfahren in der vorliegenden Form auch zum - vom Gesetzgeber eigentlich nicht geplanten - Steueroptimierungsinstrument weiterer Kreise geworden ist. Da der Gesetzestext dies nicht klar ausschliesst, wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände sorgfältig zu prüfen sein, ob das konkrete Vorgehen bereits eine Steuerumgehung darstellt oder als zulässige Steuerplanung, welche durch die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht wird, zu werten ist.