Seite 16 2.3.6 In der Praxis ist die Kenntnis des im vereinfachten Abrechnungsverfahrens versteuerten Verdienstes insbesondere vor dem Hintergrund einer allfälligen Vermögensvergleichsberechnung von Bedeutung, weshalb die steuerpflichtigen Personen gehalten sind, die im vereinfachten Verfahren versteuerten Einkünfte in der Steuererklärung auszuweisen. Diese Deklarationspflicht hat jedoch rein informativen Charakter;