Seite 15 vom Sinn und Zweck des Gesetzes erfasst werden, regelmässig vereinfacht abgerechnet werden. So wird etwa ein Arbeitnehmer, der nebst einem Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit noch ein Verwaltungsratshonorar bezieht, genauso von der vereinfachten Abrechnung erfasst, obwohl dies auch keinen typischen Fall darstellt und gerade eine Person, die ein - gemessen am durchschnittlichen Lohn der eigentlichen Zielgruppe - höheres Einkommen verdient, jedenfalls aus sozialpolitischer Sicht keine Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können sollte.