2.2.8. Zusammengefasst stellen sich somit mit Bezug auf die umstrittenen Lohnzahlungen an den Beschwerdeführer durch die Firma_1, Firma_2, Firma_4, Firma_6 und Firma_3 folgende zwei grundsätzlichen Fragen: - Frage 1: Hat der Beschwerdeführer von der Firma_1, Firma_2 und der Firma_6 überhaupt je einen Lohn erhalten oder wurde lediglich aus Versehen ein Lohn gegenüber der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen abgerechnet?