Es kann gestützt auf die vorliegenden Unterlagen nicht abschliessend beurteilt werden, ob der Beschwerdeführer ursprünglich tatsächlich einen Lohn von der Firma_6 bezogen hat, welcher erst nachträglich storniert wurde (wobei jegliche Informationen zu einer diesfalls wohl erfolgten Rückverbuchung bzw. Rückerstattung fehlen), oder ob der Beschwerdeführer gar nie eine Lohnzahlung erhalten hat, sondern lediglich eine irrtümliche Abrechnung gegenüber der Sozialversicherungsanstalt stattgefunden hat. 2.2.6. Lohnzahlung der Firma_3