Der Beschwerdeführer legt einen Jahresabschluss der Firma_1 2012 ins Recht (act. 2/7). Dieser enthält auch die Vorjahreszahlen. Ebenfalls vorhanden sind Auszüge betreffend Lohnkonti (act. 2/7 bis 2/10). Eine Lohnzahlung an den Beschwerdeführer im Betrag von Fr. 20‘880 ist aus diesen Belegen nicht ersichtlich.