Seite 6 KAUFMANN/MEUTER, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Auflage, Zürich 2013, N 9 VB zu §§16-37a). Bei diesem steuerrechlichen Einkommensbegriff führen Zuflüsse, denen ein Abfluss gegenüber steht, wie das zum Beispiel beim Schadenersatz oder bei der Rückleistung für ungerechtfertigte Bereicherung der Fall ist, zum vornherein nicht zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.