Der steuerrechtliche Einkommensbegriff wird bezüglich der Staats- und Gemeindesteuern in Art. 19 ff. StG definiert. Nach Art. 19 Abs. 1 StG unterliegen der Einkommenssteuer alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte. Ziel muss sein, mit der Bestimmung des Einkommens, welches der Besteuerung unterworfen wird, eine Grösse zu erhalten, die einen geeigneten Massstab wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit darstellt (RICHNER/FREI/