Seit 2011 wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Rahmen der Verkehrswertschätzung der Mietwert zusammen mit dem Verkehrswert eröffnet (vgl. die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz in der Duplik, Ziff. II 3). Dabei entspricht der Mietwert einer Markt-