Eine formelmässige Bewertung der Liegenschaft bedeutet deswegen nicht zwingend, dass diese zu schlechteren Resultaten führt als eine Individualbewertung. Unabhängig von der angewandten Bewertungs- oder Schätzungsmethode stellt nämlich letztlich nicht die Berechnung des Eigenmietwerts als Prozentanteil vom Marktmietwert das eigentliche Problem dar, sondern die praktischen Schwierigkeiten liegen vielmehr in der Ermittlung des Marktmietwerts als solchem (BGE 128 I 240, E. 2.6 in fine, m.w.H.). 2.7 Fazit