Veränderung der örtlichen Gegebenheiten, die erst nach der Verkehrswertschätzung eingetreten und daher noch nicht berücksichtigt worden ist) vorgebracht werden, um diese Behauptung zu belegen. Da das Steuerveranlagungsverfahren als Massenverfahren ausgestaltet ist, besteht eine gewisse Hürde, die der Steuerpflichtige zu überschreiten hat, will er in seinem konkreten