Seite 16 aufgeführt, mit Ausnahme eines 120 m2 grossen, 4.5 Zimmer umfassenden Bauernhausteils. Da ein alter Bauernhausteil ebenfalls nicht mit einem freistehenden, modernen Einfamilienhaus samt Umschwung und Garage verglichen werden kann, taugt der für den Bauernhausteil angegebene Mietzins aber ebenfalls nicht für einen direkten Vergleich mit dem Marktmietzins, der bei einer Vermietung der Liegenschaft des Beschwerdeführers erzielt werden könnte.