2.5.2 Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird zur Festlegung des Eigenmietwerts an die Verkehrswertschätzung, welche durch die Schätzungsbehörde mit einer Schätzung vor Ort erfolgt, angeknüpft. Der Eigenmietwert wird dabei ausgehend vom Verkehrswert festgelegt (vgl. Weisung sowie Berechnung in E. 2.3.2). Die Details zur Verkehrswertschätzung finden sich in der Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen (GSV, bGS 621.21). Der Verkehrswert eines Grundstücks entspricht dem Marktwert und wird in der Regel aus dem Ertrags- und Realwert bestimmt. Wegleitend ist das Schätzerhandbuch der Schweizerischen Vereinigung Kantonaler Grundstückschätzer SVKG (Art. 9 GSV).