Der Beschwerdeführer bringt nun aber selbst vor, dass Einfamilienhäuser in der Regel für die Eigennutzung erstellt oder gekauft werden, jedoch kaum zum Vermieten (Beschwerde, Ziff. IV 1.4). Tatsächlich ist die praktische Ermittlung des Eigenmietwerts im Fall von Einfamilienhäusern oft mit Schwierigkeiten verbunden, da Vergleichsobjekte zur Mietwertbestimmung in der Regel fehlen. Es gibt oftmals keinen Markt für vermiete Einfamilienhäuser. Und