2.4.3 In der Steuererklärung hatte der Beschwerdeführer im Formular 7 (VI-act. 8) als steuerbaren Eigenmietwert (also nach Berücksichtigung des 10% Abzugs infolge Eigennutzung) Fr. 26‘240 deklariert. Rechnet man den politisch motivierten 10% Abzug wieder auf, ergibt sich hieraus ein Mietwert von rund Fr. 29‘155, welcher wiederum mit dem Marktmietwert gleichzusetzen ist. Der Beschwerdeführer geht somit offenbar von einem marktgerechten Monatsmietzins in der Grössenordnung rund Fr. 2‘430 (gemäss Selbstdeklaration in der Steuererklärung) bis Fr. 2‘500 (Eventualantrag) aus.